Autor: Friedrich Niederwieser, Gutachter und Schätzmeister bei Simply Way.
Sie möchten Ihre Silbermünzen verkaufen und suchen nach klaren Antworten? Oft herrscht große Unsicherheit, wenn es um den Verkauf von Edelmetallen geht. Vielleicht haben Sie wertvolle Stücke geerbt, kennen den genauen Wert nicht und fürchten, bei einem unüberlegten Verkauf über den Tisch gezogen zu werden. Oder Sie möchten Ihre Sammlung unkompliziert auflösen und suchen einen seriösen Weg, um schnell an Bargeld zu kommen.
Als Schätzmeister bei Simply Way erlebe ich diese Sorgen täglich in unserem Geschäftslokal. Die gute Nachricht vorweg: Der Verkauf von Edelmetall muss weder kompliziert noch undurchsichtig sein. Während Anlagegold in der Regel komplett steuerfrei ist, greifen bei Silber jedoch etwas komplexere Regelungen. Besonders die Begriffe Mehrwertsteuer und Differenzbesteuerung werfen oft Fragen auf. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen verständlich und praxisnah, welche Steuern beim Verkauf von Silbermünzen anfallen, wie die Differenzbesteuerung funktioniert und worauf Sie unbedingt achten sollten, um den besten Tageskurs für Ihre Werte zu erhalten.
Wenn Kunden zu uns kommen, um Werte zu veräußern, gehen viele davon aus, dass für alle Edelmetalle dieselben steuerlichen Regeln gelten. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Gold, das als reines Anlagegold (wie etwa Dukaten oder Barren) eingestuft wird, ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können es kaufen und verkaufen, ohne dass eine zusätzliche Mehrwertsteuer anfällt.
Silber hingegen wird vom Gesetzgeber primär als Industriemetall betrachtet. Es wird in riesigen Mengen für die Elektronik, die Automobilindustrie und die Medizin benötigt. Aus diesem Grund unterliegt physisches Silber grundsätzlich dem vollen Mehrwertsteuersatz. In Österreich bedeutet das eine Umsatzsteuer von 20 Prozent, in Deutschland sind es regulär 19 Prozent.
Wenn Sie also einen frisch gegossenen Silberbarren erwerben, zahlen Sie automatisch diesen hohen Steuersatz auf den reinen Materialwert mit. Beim späteren Verkauf erhalten Sie diese Steuer jedoch nicht zurück. Genau hier liegt der große Nachteil von Silberbarren für private Anleger und der Grund, warum Silbermünzen eine absolute Sonderstellung auf dem Markt für Edelmetalle einnehmen. Um diese steuerliche Hürde zu umgehen, wurde für bestimmte Münzen eine spezielle Regelung geschaffen: die Differenzbesteuerung.
Die Differenzbesteuerung ist ein steuerliches Instrument, das den Handel mit gebrauchten Gegenständen, Kunstwerken, Sammlungsstücken und eben bestimmten Silbermünzen wirtschaftlich attraktiv macht. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in Deutschland im § 25a UStG (Umsatzsteuergesetz) und in Österreich im § 24 UStG.
Aber wie funktioniert das in der Praxis? Normalerweise muss ein Händler beim Verkauf einer Ware die volle Umsatzsteuer auf den gesamten Verkaufspreis aufschlagen. Bei der Differenzbesteuerung wird jedoch nicht der gesamte Nettoverkaufspreis besteuert, sondern lediglich die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis. Also die reine Gewinnmarge des Händlers.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Händler kauft eine Silbermünze von einer Privatperson an. Da die Privatperson keine Umsatzsteuer ausweisen kann, kauft der Händler die Münze netto ein. Verkauft er diese Münze nun an einen anderen Kunden weiter, muss er die Mehrwertsteuer nicht auf den gesamten Wert der Münze erheben. Er versteuert lediglich seine eigene Handelsspanne. Für den Endkunden bedeutet das einen massiven Preisvorteil gegenüber dem Kauf eines voll besteuerten Silberbarrens.
Damit Silbermünzen differenzbesteuert angeboten werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Oftmals werden die Münzen aus sogenannten Nicht-EU-Ländern importiert. Wenn Münzen außerhalb der Europäischen Union eingekauft und eingeführt werden, fällt bei der Einfuhr lediglich ein ermäßigter Steuersatz an. Der Händler kann diese Münzen anschließend im Inland unter Anwendung der Differenzbesteuerung weiterverkaufen. Eine weitere Voraussetzung ist oft, dass die Silbermünze in ihrem Herkunftsland ein offizielles und gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Eine der wichtigsten Fragen, die mir als Gutachter bei Simply Way gestellt wird, lautet: „Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Silbermünzen mit Gewinn verkaufe?“ Hier kommt es auf die sogenannte Haltedauer an.
Grundsätzlich gilt der Verkauf von physischem Silber durch eine Privatperson als privates Veräußerungsgeschäft (früher auch als Spekulationsgeschäft bezeichnet). Das Gesetz sieht hier eine Spekulationsfrist von exakt einem Jahr vor.
Verkauf nach über einem Jahr Haltedauer: Wenn Sie Ihre differenzbesteuerte Silbermünze oder Ihren Silberbarren länger als ein Jahr in Ihrem physischen Besitz hatten, ist der Verkauf komplett steuerfrei. Jeglicher Gewinn, den Sie in dieser Zeit durch Kurssteigerungen erzielt haben, gehört zu 100 Prozent Ihnen. Das Finanzamt erhebt in diesem Fall keine Steuern auf den Gewinn.
Verkauf innerhalb der Jahresfrist: Sollten Sie sich entscheiden, Ihr physisches Edelmetall vor Ablauf dieses einen Jahres wieder zu verkaufen, müssen die Gewinne versteuert werden, sofern sie eine gesetzliche Freigrenze überschreiten. Diese Grenze liegt in Deutschland aktuell bei 600 Euro (Stand 2023), in Österreich sogar nur bei 440€. Liegt Ihr Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres unter dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn einkommensteuerpflichtig. Ähnliche, aber leicht abweichende Freigrenzen gelten in Österreich.
Um die Haltedauer im Zweifel gegenüber den Behörden nachweisen zu können, ist es wichtig, dass Sie Kaufbelege sorgfältig aufbewahren. Doch was passiert, wenn Sie Münzen geerbt haben und keine Rechnungen mehr existieren? Bei einer Erbschaft treten Sie in die steuerlichen Fußstapfen des Erblassers. Das bedeutet: Die Haltedauer des Verstorbenen wird angerechnet. Lagen die Münzen dort bereits jahrelang im Tresor, ist der Verkauf für Sie steuerfrei. Wenn absolut keine Papiere mehr vorhanden sind, bewerten wir als Gutachter die Stücke anhand ihrer Prägejahre und Abnutzung. Oftmals sind die Münzen offensichtlich deutlich älter als ein Jahr.
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum ein Händler für eine Silbermünze oft einen besseren Preis bezahlt als für einen Silberbarren mit dem exakt gleichen Gewicht. Die Antwort liegt genau in der zuvor erklärten Differenzbesteuerung.
Wenn wir als professionelle Schätzmeister bei Simply Way Silberankäufe tätigen, denken wir bereits an den nächsten Schritt im Kreislauf. Silberbarren unterliegen beim Weiterverkauf der vollen Mehrwertsteuer. Das macht sie für viele private Endkunden unattraktiv, weshalb der Barren oft nur den reinen Schmelzwert für uns hat.
Silbermünzen hingegen, die ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, können wir ankaufen und anschließend differenzbesteuert wieder in den Markt bringen. Sie behalten ihren Charakter als Anlageprodukt. Dadurch haben Silbermünzen eine deutlich höhere Liquidität auf dem Markt. Dieser Vorteil ermöglicht es uns, Ihnen für gängige Anlagemünzen einen äußerst fairen Tageskurs anzubieten, der oft nahe am aktuellen Spotpreis der Börse liegt.
Bei Simply Way findet die Begutachtung Ihrer Werte immer transparent und direkt in Ihrem Beisein statt. Wir nehmen die Stücke nicht in ein Hinterzimmer mit, sondern erklären Ihnen bei jedem Schritt, wie sich der Wert zusammensetzt. Diese Prüfung ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie Silber geerbt haben oder verkaufen möchten, halten Sie oft ganz bestimmte Münzen in den Händen. Nicht jede Silbermünze lässt sich gleich gut verkaufen. Es gibt jedoch Klassiker, die weltweit und besonders in Österreich extrem gefragt sind und für die Sie sofort und ohne lange Wartezeiten Bargeld erhalten.
Der Wiener Philharmoniker: Diese Münze ist der unangefochtene Liebling im österreichischen Raum. Geprägt von der Münze Österreich, ist sie eine der wenigen Anlagemünzen mit einem Nennwert in Euro (1,50 Euro bei der 1-Unzen Münze). Durch ihre enorme Bekanntheit und Akzeptanz ist der Philharmoniker extrem liquide. Er lässt sich jederzeit schnell und zu einem hervorragenden Tageskurs verkaufen.
Der kanadische Maple Leaf: Der Maple Leaf gehört zu den weltweit bekanntesten und sichersten Silbermünzen. Dank spezieller Sicherheitsmerkmale (wie den feinen radialen Linien und dem Mikrogravur Ahornblatt) ist er besonders fälschungssicher. Auch für diese differenzbesteuerten Münzen zahlen wir hervorragende Preise, da die Nachfrage auf dem Markt ungebrochen hoch ist.
Beide Münzen erfüllen die Vorgaben für die Differenzbesteuerung perfekt, da sie in ihren jeweiligen Ländern ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen und einen extrem hohen Reinheitsgrad aufweisen.
Wir wissen, dass der Weg zum Goldankauf oder Silberankauf Überwindung kosten kann. Bei Simply Way haben wir deshalb einen Prozess entwickelt, der Ihnen maximale Sicherheit und Diskretion bietet. Ob Sie schnell Bargeld benötigen oder sich als Erbe erst einmal einen unverbindlichen Überblick verschaffen wollen – unser Ablauf ist immer gleich strukturiert:
Schritt 1: Kostenlose Bewertung durch den Schätzmeister Sie besuchen uns in unserer Filiale. Dort nimmt sich einer unserer erfahrenen Gutachter Zeit für Sie. Wir prüfen das Gewicht, die Echtheit und den Zustand Ihrer Silbermünzen – und zwar transparent und in Ihrem Beisein. Sollten Sie nicht persönlich vorbeikommen können, bieten wir auch einen voll versicherten Postversand an, der mit einer absoluten Gold-zurück-Garantie ausgestattet ist.
Schritt 2: Das Angebot zum Tagespreis Nach der exakten Bewertung berechnen wir den Wert Ihrer Edelmetalle basierend auf dem aktuellen und fairen Tageskurs. Wir erklären Ihnen genau, wie sich das Angebot zusammensetzt und welche Rolle die Differenzbesteuerung dabei spielt. Dieser Schritt ist völlig unverbindlich.
Schritt 3: Sofortiges Bargeld Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, schließen wir den Ankauf ab. Wir verzichten auf unpersönliche Bankwege, wenn Sie in unser Geschäftslokal kommen, und händigen Ihnen sofort Bargeld aus. Keine versteckten Gebühren, keine langen Wartezeiten. Sollten Sie sich gegen einen Verkauf entscheiden, nehmen Sie Ihre Werte einfach wieder mit. Ohne dass Ihnen Kosten entstanden sind.
Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen zu Ihren Werten haben. Eine fundierte, kostenlose Einschätzung vom Fachmann schützt Sie vor Verlusten und gibt Ihnen das sichere Gefühl, die richtige Entscheidung für Ihr Edelmetall zu treffen.
Wir wissen, dass Vertrauen die wichtigste Währung in unserer Branche ist. Deshalb lassen wir gerne unsere Kunden sprechen, die den Weg zu Simply Way bereits gegangen sind.
Um Ihnen die letzten Unsicherheiten zu nehmen, habe ich hier die häufigsten Fragen zusammengefasst, die mir Kunden im Geschäftslokal stellen.
Ja, das können Sie. Wenn Sie das physische Silber (egal ob Barren oder differenzbesteuerte Silbermünzen) länger als ein Jahr in Ihrem Privatbesitz gehalten haben, ist der Gewinn aus dem Verkauf komplett steuerfrei. Die einjährige Haltedauer ist hier der entscheidende Faktor.
Viele Kunden legen großen Wert auf Diskretion. Wenn Sie als Privatperson Ihr Silber nach Ablauf der einjährigen Haltedauer verkaufen, ist der Gewinn steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gibt in diesem Fall keine automatische Meldung an das Finanzamt. Wir bei Simply Way behandeln jeden Ankauf mit höchster Diskretion. Wir sind lediglich gesetzlich dazu verpflichtet, ab bestimmten Summen die Identität des Verkäufers zu dokumentieren (Geldwäschegesetz), diese Daten werden aber nicht proaktiv an Steuerbehörden übermittelt, solange kein gesetzlicher Verdachtsfall besteht.
Die Differenzbesteuerung ist ein steuerlicher Vorteil, der beim Kauf zum Tragen kommt. Wenn Sie Ihre Münze als Privatperson an einen Händler wie uns verkaufen, spielt die Differenzbesteuerung für Ihre eigene Steuerpflicht keine Rolle. Für Sie ist nur die Haltedauer von einem Jahr relevant. Für den Markt allgemein kann die Differenzbesteuerung entfallen, wenn gesetzliche Regelungen geändert werden, wie es in Deutschland Ende des Jahres 2022 teilweise diskutiert und angepasst wurde. Für Sie als privater Verkäufer bleibt der Weg jedoch einfach: Bringen Sie Ihre Münzen zu einem erfahrenen Gutachter, lassen Sie den Wert unverbindlich schätzen und nehmen Sie bei Einverständnis direkt Bargeld mit nach Hause.
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